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   BGH, 12.10.1962 - I ZR 19/61   

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BGH, 12.10.1962 - I ZR 19/61 (https://dejure.org/1962,2601)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1962 - I ZR 19/61 (https://dejure.org/1962,2601)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1962 - I ZR 19/61 (https://dejure.org/1962,2601)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53

    Gleichartigkeit von Waren

    Auszug aus BGH, 12.10.1962 - I ZR 19/61
    Diese Betrachtungsweise steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 19, 23, 25 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] - Magirus; BGH GRUR 1957, 125, 126 - Troika; GRUR 1957, 228, 229 - Astrawolle; GRUR 1957, 287, 288 - Plasticummännchen; GRUR 1958, 339, 340 - Technika; GRUR 1958, 606, 607 - Kronenmarke; GRUR 1959, 25, 26 - Triumph).

    Es ist allerdings richtig, daß die Verwechslungsgefahr umso strenger zu beurteilen ist, je verwandter die Warengebiete sind, für welche die Zeichen benutzt werden (BGHZ 19, 23, 26 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] - Magirus).

  • BGH, 20.01.1956 - I ZR 146/53

    Kombination von Buchstaben und Zahlen

    Auszug aus BGH, 12.10.1962 - I ZR 19/61
    Wie die Bezugnahme auf die Entscheidung BGHZ 19, 367 - "W - 5" erkennen läßt, hat das Berufungsgericht den Fall als gegeben angenommen, daß bei Zeichen zusammengesetzter Art das charakteristische Merkmal ausschließlich in einem Wortteil besteht, der für sich allein nach § 4 WZG schutzunfähig wäre.

    Wenn die Ähnlichkeit zweier Zeichen allein durch einen nicht schutzfähigen Wortteil begründet wird, ist allerdings nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen das Schwergericht auf die Betrachtung der übrigen Bestandteile zu legen (RG GRUR 1930, 1127, 1133, 1134 - Elektrolux - Elektro-Star; 1931, 402, 403 - Terranova-Terrameyer; vgl. dazu auch Lindenmaier Anm. zu BGHZ 19, 367 in LM WZG § 4 Nr. 2; ferner BGH GRUR 1961, 347, 349 - Almglocke m.w.Nachw.).

  • BGH, 19.06.1951 - I ZR 77/50

    Warenzeichenverletzung. Wiederholungsgefahr

    Auszug aus BGH, 12.10.1962 - I ZR 19/61
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des erkennenden Senats ist für die Frage, ob bei zwei Zeichen trotz vorhandener Abweichungen die Gefahr einer Verwechslung im Verkehr vorliegt (§ 31 WZG), der Gesamteindruck entscheidend (RG GRUR 1934, 360, 363; BGH GRUR 1952, 35, 36 - Widia; GRUR 1957, 339, 340 - Venostasin; GRUR 1959, 134, 135 - Calciduran).
  • BGH, 11.11.1958 - I ZR 152/57

    Sinngehalt eines Zeichens und Verwechslungsgefahr

    Auszug aus BGH, 12.10.1962 - I ZR 19/61
    Nach dem Vorhergehenden wird die aus Schriftbild und Klang sich ergebende Gefahr einer Verwechselung der beiden Zeichen nicht etwa durch einen für den Verkehr erkennbaren gegensätzlichen Sinn der Zeichen ausgeschlossen (vgl. dazu BGHZ 28, 320, 324 [BGH 11.11.1958 - I ZR 152/57] - Quick; BGH GRUR 1961, 232, 234 - Hobby).
  • BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59

    "Almglocke" - "Almquell"

    Auszug aus BGH, 12.10.1962 - I ZR 19/61
    Wenn die Ähnlichkeit zweier Zeichen allein durch einen nicht schutzfähigen Wortteil begründet wird, ist allerdings nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen das Schwergericht auf die Betrachtung der übrigen Bestandteile zu legen (RG GRUR 1930, 1127, 1133, 1134 - Elektrolux - Elektro-Star; 1931, 402, 403 - Terranova-Terrameyer; vgl. dazu auch Lindenmaier Anm. zu BGHZ 19, 367 in LM WZG § 4 Nr. 2; ferner BGH GRUR 1961, 347, 349 - Almglocke m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.12.1960 - I ZR 98/60

    Schutz eines Warenzeichens bei Zeitschriftentiteln - Ausschluss einer

    Auszug aus BGH, 12.10.1962 - I ZR 19/61
    Nach dem Vorhergehenden wird die aus Schriftbild und Klang sich ergebende Gefahr einer Verwechselung der beiden Zeichen nicht etwa durch einen für den Verkehr erkennbaren gegensätzlichen Sinn der Zeichen ausgeschlossen (vgl. dazu BGHZ 28, 320, 324 [BGH 11.11.1958 - I ZR 152/57] - Quick; BGH GRUR 1961, 232, 234 - Hobby).
  • BGH, 11.07.1958 - I ZR 85/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.10.1962 - I ZR 19/61
    Diese Betrachtungsweise steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 19, 23, 25 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] - Magirus; BGH GRUR 1957, 125, 126 - Troika; GRUR 1957, 228, 229 - Astrawolle; GRUR 1957, 287, 288 - Plasticummännchen; GRUR 1958, 339, 340 - Technika; GRUR 1958, 606, 607 - Kronenmarke; GRUR 1959, 25, 26 - Triumph).
  • BGH, 12.10.1956 - I ZR 171/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.10.1962 - I ZR 19/61
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des erkennenden Senats ist für die Frage, ob bei zwei Zeichen trotz vorhandener Abweichungen die Gefahr einer Verwechslung im Verkehr vorliegt (§ 31 WZG), der Gesamteindruck entscheidend (RG GRUR 1934, 360, 363; BGH GRUR 1952, 35, 36 - Widia; GRUR 1957, 339, 340 - Venostasin; GRUR 1959, 134, 135 - Calciduran).
  • BGH, 21.12.1956 - I ZR 68/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.10.1962 - I ZR 19/61
    Diese Betrachtungsweise steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 19, 23, 25 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] - Magirus; BGH GRUR 1957, 125, 126 - Troika; GRUR 1957, 228, 229 - Astrawolle; GRUR 1957, 287, 288 - Plasticummännchen; GRUR 1958, 339, 340 - Technika; GRUR 1958, 606, 607 - Kronenmarke; GRUR 1959, 25, 26 - Triumph).
  • BGH, 05.02.1957 - I ZR 168/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.10.1962 - I ZR 19/61
    Diese Betrachtungsweise steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 19, 23, 25 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] - Magirus; BGH GRUR 1957, 125, 126 - Troika; GRUR 1957, 228, 229 - Astrawolle; GRUR 1957, 287, 288 - Plasticummännchen; GRUR 1958, 339, 340 - Technika; GRUR 1958, 606, 607 - Kronenmarke; GRUR 1959, 25, 26 - Triumph).
  • BGH, 25.10.1957 - I ZR 38/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.06.1958 - I ZR 78/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.10.1956 - I ZR 8/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.10.1962 - I ZR 99/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.11.1958 - I ZR 167/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.11.1964 - Ib ZB 11/63

    Durchsetzung schutzunfähiger Zeichenbestandteile

    Im Rahmen des Gesamteindrucks können dabei die Endungen "derma" und "derm" auch dann nicht völlig vernachlässigt werden, wenn "derma" sich nicht als Herkunftshinweis durchgesetzt hat; denn wenn auch im Grundsatz Bestandteile eines zusammengesetzten Zeichens, die für sich allein schutzunfähig sind, bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr unberücksichtigt bleiben müssen (BGHZ 21, 182, 186 - Funkberater; BGH GRUR 1960, 83, 88 - Nährbier), so ist es doch denkbar, daß durch sie der Gesamteindruck mitbeeinflußt wird (BGH vom 12. Oktober 1962 - I ZR 19/61).
  • BGH, 24.11.1965 - Ib ZB 4/64

    Freihaltebedürfnis bei Warenzeichen

    Wenn der damalige Beschwerdesenat bei der Erörterung des warenbeschreibenden Charakters der erwähnten Zeichenbestandteile ohne Beanstandung durch den erkennenden Senat geäußert hat, daß für sich allein nicht eintragungsfähige warenbeschreibende Angaben dieser Art auch in der Verwendung als Bestandteile von Warenzeichen für den Verkehr grundsätzlich freigehalten werden müßten, so konnte damit hiernach nur gemeint sein, daß aus der warenbeschreibenden Angabe für sich allein ohne Verkehrsgeltung keine Rechte gegen ein anderes Zeichen hergeleitet werden könnten (BGHZ 21, 182, 186 [BGH 03.07.1956 - I ZR 137/54] Funkberater; BGH GRUR 1960, 83, 88 - Nährbier); dagegen kann die Äußerung nicht dahin verstanden werden, daß das Freihaltebedürfnis auch dort den Vorrang habe, wo der Zeichenbestandteil im Rahmen des Gesamteindrucks, in dem er mit zu berücksichtigen ist, eine Verwechslungsgefahr besorgen läßt (BGH vom 12. Oktober 1962 - I ZR 19/61; vgl. ferner BGH GRUR 1965, 665, 666 unter III 1 - Liquiderma; GRUR 1965, 670, 671 unter 2 a - Basoderm).
  • BGH, 12.05.1965 - Ib ZR 22/64

    Verwechselbarkeit der Zeichen "Kaloderma" und "Liquiderma" - Gemeinsamer

    Ein solcher Zeichenbestandteil muß bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr grundsätzlich jedenfalls dann unberücksichtigt bleiben, wenn die Übereinstimmung der Zeichen sich, wie hier, auf diesen Bestandteil beschränkt (BGHZ 21, 182, 186 [BGH 03.07.1956 - I ZR 137/54] - Funkberater; BGH GRUR 1960, 83, 88 - Nährbier; BGH GRUR 1965, 183, 185 - derma), der Bestandteil also auch nicht etwa zusammen mit anderen Teilen der Kennzeichnung den Gesamteindruck im Sinne einer Übereinstimmung mitbeeinflußt (BGH Urt. vom 12. Oktober 1962 - I ZR 19/61).
  • BGH, 09.03.1966 - Ib ZB 2/65

    Schutzfähigkeit des Wortes "VITA-MALZ" als Warenzeichen für ein Biererzeugnis -

    Es entspricht allerdings der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß die Gefahr von Verwechslungen zweier Zeichen nicht schon dann bejaht werden kann, wenn das später angemeldete Zeichen mit dem älteren Zeichen allein in schutzunfähigen Bestandteilen übereinstimmt (BGHZ 19, 367, 371 [BGH 20.01.1956 - I ZR 146/53] - W 5; 21, 182, 186 - Funkberater; 30, 357 - Nährbier = GRUR 1960, 83, 88); nur soweit auch unabhängig von den schutzunfähigen Bestandteilen Ähnlichkeiten zwischen den Zeichen bestehen, dürfen diese Bestandteile bei der Beurteilung des von ihnen möglicherweise mitbestimmten Gesamteindrucks der Zeichen nicht völlig vernachlässigt werden (BGHZ 42, 307 - derma = GRUR 1965, 183, 185; BGH vom 12.10.1962 - I ZR 19/61).
  • BGH, 07.05.1969 - I ZR 122/66

    Bewilligung einer Aufbruchsfrist - Angriff auf einen Namensbestandteil -

    Vielmehr ist es so, daß jeder Bestandteil zusammen mit den anderen Bestandteilen den Gesamteindruck beeinflußt (BGH Urteil v. 12. Oktober 1962 - I ZR 19/61; BGH GRUR 1965, 565 - Liquiderma).
  • BGH, 12.05.1965 - Ib ZR 59/63

    Unterlassung der Führung einer Firmenbezeichnung - Verwechslungsfähigkeit eines

    Selbst wenn man aber diesen Rechenfehler berichtigt und davon ausgeht, daß die beiden Gruppen der Befragten, bei denen sich auf Grund der bloßen Bezeichnungen "derm" bzw. "-derm" Gedankenverbindungen zu "Kaloderma" einstellten, nicht (17 + 27 =) 44 % bzw. (20 + 28 =) 48 %, sondern jeweils insgesamt nur 27 bzw. 28 % betrugen, so konnte das Berufungsgericht doch auch auf Grund dieses berichtigten Befragungsergebnisses in Verbindung mit dem im Berufungsurteil weiterhin verwerteten Ergebnis des schon erwähnten Bildtestes mit der Abbildung einer Faltschachtel ohne Rechtsirrtum annehmen, daß durch die bei den Kennzeichnungen der Parteien übereinstimmende Silbe "derm" der für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr maßgebende Gesamteindruck im Sinne einer Übereinstimmung mitbeeinflußt werde, und daß die Silbe insoweit ungeachtet ihres Charakters als Bestimmungsangabe bei dieser Beurteilung mit zu berücksichtigen sei (BGH vom 12. Oktober 1962 - I ZR 19/61; BGH GRUR 1965, 183, 185 - derma).
  • BGH, 10.06.1964 - Ib ZR 135/62

    Unterlassungsanspruch eines Schönheitspflegeherstellers gegen einen Konkurrenten

    Soweit die Revision unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Oktober 1962 (I ZR 19/61) darauf hinweist, daß in einer Wortverbindung, die als solche eine starke Verkehrsgeltung genießt, auch schwächere und für sich allein möglicherweise nicht schutzfähige Elemente an der Kennzeichnungskraft zumindest so weitgehend teilnehmen, daß es rechtsirrig sei, sie bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr als nicht vorhanden zu betrachten, geht sie fehl, weil dem Klagezeichen, wie dargelegt, keine starke Kennzeichnungskraft innewohnt, das Berufungsgericht auch bei Prüfung der Verwechslungsgefahr den Bestandteil "bad" nicht etwa völlig unberücksichtigt gelassen hat.
  • BGH, 12.10.1962 - I ZR 99/61

    Rechtsmittel

    Auf Grund dieser Warenzeichen erhebt sie in einem anderen, gleichfalls bei dem erkennenden Senat anhängigen Rechtsstreit (I ZR 19/61) Ansprüche gegen ein Importunternehmen, das in der Bundesrepublik Miederwaren der "The Formfit Company" in C. unter der Bezeichnung "Formfit" vertreibt.
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